Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Heledo IT Solutions
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Heledo IT Solutions (nachfolgend „Heledo") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
1.2 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nicht. Heledo erbringt seine Leistungen ausschließlich im geschäftlichen Verkehr.
1.3 Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Heledo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffsdefinitionen
Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen dienen ausschließlich der Auslegung dieser AGB. Sie begründen für sich genommen keine Leistungspflichten und erweitern oder beschränken den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht.
2.1 Heledo Heledo IT Solutions, Karlsruhe, Deutschland, als Anbieter der Leistungen und Vertragspartner des Kunden.
2.2 Kunde Der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der Leistungen von Heledo in Anspruch nimmt oder mit Heledo einen Vertrag schließt. Kunde ist auch ein Auftraggeber, der die Leistungen seinerseits für einen Endkunden bezieht; ein Vertragsverhältnis zwischen Heledo und dem Endkunden entsteht dadurch nicht. Ob der Endkunde Verbraucher ist, ist für das Verhältnis zwischen Heledo und dem Kunden ohne Bedeutung; die Erfüllung verbraucherschützender Pflichten gegenüber dem Endkunden obliegt allein dem Kunden.
2.3 Leistungen Sämtliche von Heledo erbrachten technischen Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie einmalig, wiederkehrend oder auf Abruf erbracht werden. Der Begriff umfasst auch künftige Leistungsarten, die Heledo anbietet, soweit sie Gegenstand eines Angebots oder Vertrages werden.
2.4 Angebot Die von Heledo in Textform übermittelte Beschreibung der Leistungen einschließlich Vergütung und etwaiger Rahmenbedingungen. Das Angebot ist für den Leistungsumfang maßgeblich.
2.5 Vertrag Die zwischen Heledo und dem Kunden zustande gekommene Vereinbarung, bestehend aus dem angenommenen Angebot und diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
2.6 Website Die für den Kunden erstellte oder betreute Internetpräsenz einschließlich der zugehörigen Dateien, Konfigurationen und Datenbanken, unabhängig von der eingesetzten Technologie.
2.7 Hosting Die Bereitstellung von Speicher- und Serverressourcen zum Betrieb der Website. Die Hostingleistung wird von einem Drittanbieter erbracht; Heledo erbringt hierzu technische Dienstleistungen (§ 13).
2.8 Drittanbieter Von Heledo zur Leistungserbringung eingesetzte externe Dienstleister, insbesondere Hosting-, Domain-, DNS-, CDN- und vergleichbare technische Anbieter, deren Leistungen nicht der Kontrolle von Heledo unterliegen.
2.9 Wartung Die laufende technische Betreuung der Website, insbesondere Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen und Fehlerbehebung, im jeweils vereinbarten Umfang.
2.10 Elektronische Zustimmung Die Zustimmung des Kunden zu diesen AGB oder zu weiteren einbezogenen Dokumenten, die durch eine elektronische Handlung erklärt wird, insbesondere durch Absenden eines Online-Formulars oder durch Bestätigung eines an die Adresse des Kunden übermittelten Links. Die Zustimmung wird von Heledo protokolliert; Einzelheiten regelt § 26.
3. Leistungsumfang
Heledo erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen, insbesondere:
- Erstellung von Websites
- Wartung und Pflege
- technische Betreuung von Hosting-Umgebungen
- Domainverwaltung (sofern beauftragt)
- Serveradministration
- Einrichtung von E-Mail-Diensten
- Backups
- Updates
- Sicherheitsupdates
- Monitoring
- technische Fehlerbehebung
3.1 Maßgeblichkeit des Angebots Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung in Textform. Die vorstehende Aufzählung beschreibt das mögliche Leistungsspektrum und begründet für sich genommen keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung.
3.2 Einsatz Dritter Heledo ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch fachkundige Dritte erbringen zu lassen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
3.3 Technische Dienstleistung Heledo erbringt technische Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Vertragsgegenstand, soweit er nicht ausdrücklich und in Textform als geschuldetes Ergebnis vereinbart wurde.
3.4 Keine Leistungszusage durch Darstellungen Öffentliche Äußerungen, Marketingunterlagen, Leistungsübersichten, Preislisten oder Darstellungen auf Webseiten stellen keine verbindliche Leistungszusage und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich in das Angebot einbezogen wurden.
3.5 Änderungen des Leistungsumfangs Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können gesondert vergütet werden.
3.6 Unterstützungs- und Kulanzleistungen Erbringt Heledo Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, ohne hierfür eine gesonderte Vergütung zu berechnen (Unterstützungs- oder Kulanzleistungen), so gelten hierfür ebenfalls diese AGB. Aus solchen Leistungen entsteht kein Anspruch auf künftige Erbringung, keine Erweiterung des geschuldeten Leistungsumfangs und keine über diese AGB hinausgehende Verantwortlichkeit. Heledo kann derartige Leistungen jederzeit einstellen.
4. Leistungsabgrenzung
4.1 Technische, nicht rechtliche oder wirtschaftliche Leistung Heledo schuldet ausschließlich die vereinbarte technische Dienstleistung. Die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Bewertung des Vorhabens sowie der über die Website verfolgten Geschäftstätigkeit obliegt dem Kunden.
4.2 Nicht geschuldete Leistungen Nicht Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
- Rechtsberatung sowie rechtliche Prüfung jeder Art
- Steuerberatung und steuerliche Bewertung
- Unternehmens- und Wirtschaftsberatung
- Prüfung oder Herstellung der DSGVO-Compliance des Kunden
- Prüfung von Impressum, AGB, Datenschutzerklärung oder sonstigen gesetzlichen Informationspflichten
- Prüfung wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtlicher Fragen
- Lizenzprüfungen sowie die Klärung von Nutzungsrechten an Inhalten
- Überwachung der rechtlichen Aktualität von Kundeninhalten
- Erfüllung behördlicher oder branchenspezifischer Anforderungen
- Marketingstrategie und Marketingberatung
- Suchmaschinenoptimierung als Erfolgsleistung
- Kontrolle geschäftlicher Prozesse, Buchhaltung sowie Kommunikation mit Behörden und Finanzamt
- rechtliche oder steuerliche Vertretung
4.3 Kein Erfolg im wirtschaftlichen Bereich Heledo schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine Steigerung von Reichweite, Umsatz, Conversion oder sonstigen wirtschaftlichen Kennzahlen. Derartige Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Heledo liegen.
4.4 Hinweise ohne Beratungscharakter Weist Heledo im Rahmen der technischen Umsetzung auf rechtliche oder wirtschaftliche Aspekte hin, stellt dies eine unverbindliche Anregung und keine Beratung dar. Eine Prüfungs- oder Hinweispflicht wird dadurch nicht begründet.
5. Vertragsabschluss
5.1 Angebot Angebote von Heledo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Vertragsangebot abzugeben.
5.2 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande, wenn Heledo den Auftrag des Kunden bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die Annahme kann auch durch Auftragsbestätigung in Textform erfolgen.
5.3 Textform genügt Für den Vertragsschluss sowie für Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages genügt die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail oder die elektronische Zustimmung nach § 26. Ein Schriftformerfordernis besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
5.4 Vorrang individueller Vereinbarungen Individuelle Vereinbarungen zwischen Heledo und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Maßgeblich für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist deren Dokumentation in Textform.
5.5 Leistungsbeginn vor Vertragsschluss Nimmt Heledo auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Arbeit auf, bevor ein Angebot angenommen wurde, gelten die Leistungen als beauftragt und sind nach dem zuletzt übermittelten Angebot, hilfsweise nach den üblichen Sätzen von Heledo zu vergüten.
6. Preise und Vergütung
6.1 Maßgebliche Preise Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
6.2 Umsatzsteuer Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.3 Zusatz- und Mehrleistungen Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vergütet. Nicht vereinbarte Mehrarbeiten bedürfen einer zusätzlichen Beauftragung in Textform; Heledo ist nicht verpflichtet, sie ohne Beauftragung zu erbringen.
6.4 Aufwandsabhängige Leistungen Soweit Leistungen nach Aufwand vergütet werden, gelten die vereinbarten Stunden- oder Tagessätze. Heledo weist den Kunden darauf hin, wenn absehbar ist, dass ein genannter Kostenrahmen wesentlich überschritten wird.
6.5 Fremdkosten Entgelte Dritter, insbesondere für Hosting, Domains, Zertifikate, Lizenzen oder sonstige Infrastruktur, sind nicht in der Vergütung von Heledo enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verauslagt Heledo solche Entgelte, sind sie dem Kunden zu erstatten.
6.6 Abschlagszahlungen Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder erheblichem Umfang ist Heledo berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
6.7 Wiederkehrende Leistungen und Preisanpassung Bei laufenden Leistungen ist Heledo berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen, insbesondere bei gestiegenen Kosten eingesetzter Drittanbieter. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Hierauf weist Heledo in der Ankündigung hin.
7. Rechnungen und Fälligkeit
7.1 Rechnungsstellung Rechnungen werden nach der jeweiligen Vereinbarung gestellt, bei laufenden Leistungen in der Regel monatlich, bei einmaligen Leistungen nach deren Erbringung oder nach Leistungsabschnitten.
7.2 Elektronische Rechnung Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
7.3 Fälligkeit Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Zahlungsweise Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrages bei Heledo.
7.5 Einwendungen gegen Rechnungen Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang in Textform zu erheben. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben von einer verspäteten Einwendung unberührt.
8. Zahlungsverzug
8.1 Verzug Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kommt er nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
8.2 Verzugszinsen und Kosten Im Verzugsfall ist der ausstehende Betrag mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Daneben kann Heledo die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie den Ersatz notwendiger Rechtsverfolgungskosten verlangen.
8.3 Aussetzung von Leistungen Befindet sich der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, ist Heledo berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auszusetzen, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Bereits erbrachte Leistungen und bestehende Systeme bleiben hiervon unberührt, soweit deren Fortbestand nicht von laufenden Entgelten Dritter abhängt.
8.4 Ankündigung Vor einer Aussetzung weist Heledo auf die beabsichtigte Maßnahme und deren Folgen hin. Bei Leistungen, deren Unterbrechung erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden haben kann, beträgt die Frist mindestens zehn Tage.
8.5 Weitergehende Ansprüche Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Heledo, insbesondere auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens sowie auf Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
8.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Vertragslaufzeit
9.1 Einmalige Leistungen Verträge über einmalige Leistungen, insbesondere die Erstellung einer Website, enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
9.2 Laufende Leistungen Verträge über laufende Leistungen, insbesondere Wartung, Betreuung, Monitoring oder Administration, laufen auf unbestimmte Zeit, bis sie von einer Partei gekündigt werden, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist.
9.3 Feste Laufzeit Ist eine feste Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit deren Ablauf, sofern nicht eine Verlängerung vereinbart wurde.
9.4 Abrechnungszeitraum Laufende Leistungen werden nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet, im Zweifel monatlich.
9.5 Leistungen Dritter Laufzeiten von Verträgen mit Drittanbietern, insbesondere für Hosting, Domains oder Lizenzen, richten sich nach deren jeweiligen Bedingungen und enden nicht automatisch mit dem Vertrag zwischen Heledo und dem Kunden.
10. Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung Verträge über laufende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
10.2 Außerordentliche Kündigung Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Heledo insbesondere vor bei
- erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden,
- Nutzung der Leistungen zu rechtswidrigen Zwecken,
- wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung,
- Wegfall einer für die Leistungserbringung erforderlichen Leistung eines Drittanbieters, die nicht zumutbar ersetzt werden kann.
10.3 Form Kündigungen bedürfen der Textform.
10.4 Vergütung erbrachter Leistungen Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Kündigungsgrund zu vergüten. Bei Kündigung eines Projekts vor Fertigstellung ist die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistung nach dem tatsächlichen Leistungsstand abzurechnen.
10.5 Offene Forderungen Bereits entstandene Forderungen bleiben von einer Kündigung unberührt und werden mit deren Wirksamwerden fällig.
10.6 Folgen der Beendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Leistungspflicht von Heledo. Datenherausgaben, Migrationen, Übergaben oder sonstige Zusatzarbeiten erfolgen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und sind vergütungspflichtig. Vertragsverhältnisse des Kunden mit Drittanbietern bleiben unberührt; Heledo weist den Kunden auf die ihm bekannten Vertragsverhältnisse hin, damit dieser deren Fortführung oder Beendigung selbst veranlassen kann.
11. Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- sämtliche Website-Inhalte
- Bilder, Videos und Texte
- Produkte und Dienstleistungen
- Preise
- Rechnungen
- Impressum
- Datenschutzinformationen
- AGB
- gesetzliche Informationspflichten
- steuerliche Pflichten
- Buchhaltung
- Kommunikation mit Behörden (z. B. Finanzamt)
- sämtliche geschäftliche Entscheidungen.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
12.1 Rechte an den Arbeitsergebnissen Die von Heledo erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Gestaltung, Layout, individuell erstellter Code und Konfigurationen, sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
12.2 Einräumung der Nutzungsrechte Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Heledo dem Kunden das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache Recht ein, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen.
12.3 Rechtsvorbehalt bis zur Zahlung Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Heledo. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung erfolgt widerruflich und nur mit Zustimmung von Heledo.
12.4 Wiederverwendbare Bestandteile Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind allgemeine Bestandteile, die Heledo unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder wiederholt einsetzt, insbesondere Frameworks, Bibliotheken, Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how. Heledo bleibt berechtigt, diese uneingeschränkt weiterzuverwenden.
12.5 Bestandteile Dritter Für eingesetzte Software, Themes, Erweiterungen, Schriften, Bilder und sonstige Bestandteile Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. Dies gilt insbesondere für quelloffene Bestandteile, deren Lizenzen von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben und diesen vorgehen.
12.6 Bearbeitung und Weitergabe Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke bearbeiten und weiterentwickeln. Eine Weitergabe an Dritte zum eigenständigen Vertrieb ist ohne Zustimmung von Heledo in Textform nicht gestattet.
12.7 Inhalte des Kunden Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt; die Freistellung richtet sich nach § 24.
12.8 Referenznennung Heledo ist berechtigt, die erstellte Website unter Nennung des Kundennamens als Referenz zu benennen und in eigenen Darstellungen abzubilden. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
13. Technische Infrastruktur
13.1 Leistungen von Heledo Heledo erbringt technische Dienstleistungen rund um Server, Hosting und sonstige Infrastruktur. Hierzu gehören insbesondere Auswahl und Einrichtung geeigneter Infrastruktur, Konfiguration, Inbetriebnahme, laufende Administration, technische Betreuung sowie Fehleranalyse und -behebung.
13.2 Stellung von Heledo Heledo ist IT-Dienstleister und weder Hostinganbieter noch Rechenzentrums- oder Cloudbetreiber. Heledo betreibt keine eigene Infrastruktur zur Vermietung an Kunden.
13.3 Bereitstellung durch Drittanbieter Hosting-, Cloud-, DNS-, CDN- und vergleichbare Infrastrukturleistungen werden grundsätzlich von Drittanbietern bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages mit Heledo ist die technische Dienstleistung an dieser Infrastruktur, nicht deren Bereitstellung als eigene Leistung.
13.4 Vertragsverhältnis zum Anbieter Der Vertrag über die Infrastruktur kommt nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Heledo kann den Abschluss vermitteln und den Kunden dabei technisch unterstützen.
13.5 Beschaffung im Namen des Kunden Übernimmt Heledo auf Wunsch des Kunden die Beschaffung von Infrastruktur, so erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Ist eine Beschaffung im Namen des Kunden im Einzelfall nicht möglich, kann Heledo diese im eigenen Namen für Rechnung des Kunden vornehmen; der Kunde stellt Heledo in diesem Fall von den hierdurch begründeten Verbindlichkeiten frei und trägt die anfallenden Entgelte. Auf Verlangen des Kunden überträgt Heledo ein solches Vertragsverhältnis auf den Kunden, soweit der Anbieter dies zulässt.
13.6 Verfügbarkeit Für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Wartungsfenster, Störungen oder Datenverluste im Verantwortungsbereich des Anbieters haftet Heledo nur im gesetzlichen Rahmen. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht übernommen, soweit sie nicht ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
13.7 Bedingungen der Anbieter Ergänzend gelten die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.
14. Domains
14.1 Registrierung auf den Kunden Domains werden grundsätzlich unmittelbar auf den Namen des Kunden registriert, soweit dies beim jeweiligen Registrar möglich ist und nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Der Kunde ist und bleibt Inhaber der Domain.
14.2 Tätigkeit von Heledo Heledo kann die Registrierung technisch übernehmen, Domains verwalten, konfigurieren und als technischer Ansprechpartner benannt werden.
14.3 Keine Rechte von Heledo Aus einer Tätigkeit nach 8.2 erwirbt Heledo keinerlei Eigentums-, Nutzungs- oder sonstige Rechte an der Domain. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain besteht nicht.
14.4 Registrierung im Namen von Heledo Ist eine Registrierung auf den Kunden im Einzelfall nicht möglich und wird die Domain deshalb auf Heledo registriert, hält Heledo diese treuhänderisch für den Kunden und überträgt sie auf dessen Verlangen, soweit die Vergabestelle dies zulässt und offene Entgelte für die Domain ausgeglichen sind.
14.5 Verlängerung, Transfer, Kündigung Verlängerungen, Transfers und Kündigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Registrars und den Vergaberichtlinien der zuständigen Vergabestelle. Fristen und Kündigungstermine dieser Stellen sind für beide Parteien maßgeblich.
14.6 Verantwortung des Kunden Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der Registrierungs- und WHOIS-Daten sowie für die rechtliche Zulässigkeit der gewählten Domain, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte Dritter.
15. DNS und technische Konfiguration
15.1 Leistungen von Heledo Heledo richtet auf Wunsch des Kunden die technische Konfiguration von Domains und Diensten ein und passt sie an. Hierzu gehören insbesondere:
- Einrichtung und Änderung von DNS-Einträgen
- technische Konfiguration von Domains und Subdomains
- Einrichtung und Erneuerung von SSL-/TLS-Zertifikaten
- Weiterleitungen und Umleitungen
- Maßnahmen zur technischen Erreichbarkeit der Website
15.2 Rein technische Umsetzung Heledo nimmt ausschließlich technische Änderungen vor. Eine inhaltliche, rechtliche oder strategische Bewertung der gewünschten Konfiguration erfolgt nicht.
15.3 Weisungen des Kunden Änderungen erfolgen auf Grundlage der Vorgaben des Kunden. Weist der Kunde eine Konfiguration an, deren technische Nachteile Heledo erkennt, weist Heledo hierauf hin; entscheidet der Kunde abweichend, erfolgt die Umsetzung auf seine Verantwortung.
15.4 Wirksamwerden von Änderungen Die Wirksamkeit von DNS-Änderungen hängt von Aktualisierungszeiten (TTL), Zwischenspeichern Dritter und der Infrastruktur der beteiligten Anbieter ab. Ein bestimmter Zeitpunkt des Wirksamwerdens kann daher nicht zugesagt werden.
15.5 Zertifikate SSL-/TLS-Zertifikate werden von externen Zertifizierungsstellen ausgestellt. Für deren Verfügbarkeit, Sperrung oder Ausstellungsfristen haftet Heledo nur im gesetzlichen Rahmen.
16. E-Mail-Dienste
16.1 Leistungen von Heledo Heledo richtet auf Wunsch des Kunden die technische E-Mail-Infrastruktur ein, insbesondere Postfächer, Weiterleitungen sowie die für den Versand und Empfang erforderlichen Einträge (z. B. MX, SPF, DKIM, DMARC), und unterstützt den Kunden bei der Konfiguration seiner Endgeräte und Programme.
16.2 Inhalte Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalt, Zulässigkeit und Archivierung seiner E-Mail-Kommunikation sowie für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Heledo liest E-Mails nicht und überwacht deren Inhalte nicht.
16.3 Zustellbarkeit Die Zustellung von E-Mails liegt in der Verantwortung der beteiligten Mailprovider. Heledo schuldet die technisch ordnungsgemäße Einrichtung, nicht die Zustellung einzelner Nachrichten.
16.4 Spam-Einstufung und Sperrungen Die Einstufung von Nachrichten als Spam sowie Sperrungen, Blocklistungen oder Zustellverzögerungen durch Drittanbieter erfolgen nach deren eigenen Kriterien. Heledo hat hierauf keinen Einfluss und haftet dafür nur im gesetzlichen Rahmen. Auf Wunsch unterstützt Heledo bei der Analyse und bei Anträgen auf Entfernung von Blocklisten; ein Erfolg kann nicht zugesagt werden.
16.5 Versandvolumen Für Massenversand, Newsletter oder werbliche Kommunikation gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit solcher Kommunikation verantwortet der Kunde.
17. Serveradministration und Wartung
17.1 Leistungen von Heledo Heledo übernimmt im vereinbarten Umfang die technische Administration und Pflege der Systeme des Kunden, insbesondere:
- Systemadministration und Konfigurationsänderungen
- Einspielen von Updates und Sicherheitsaktualisierungen
- Fehleranalyse und Störungsbeseitigung
- Maßnahmen zur Performanceoptimierung
- technische Sicherheitsmaßnahmen nach § 20
17.2 Umfang nach Vereinbarung Art, Umfang, Häufigkeit und Reaktionszeiten der Wartung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Wartungspaket.
17.3 Keine permanente Überwachung Eine permanente Überwachung der Systeme ist nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. § 18 bleibt unberührt.
17.4 Auswirkungen von Updates Updates und Konfigurationsänderungen können sich auf Erweiterungen, Themes, Schnittstellen oder individuelle Anpassungen auswirken. Heledo führt sie mit der gebotenen Sorgfalt durch; eine Gewähr dafür, dass Software Dritter nach einem Update unverändert funktioniert, kann nicht übernommen werden.
17.5 Mitwirkung des Kunden Erfordert eine Wartungsmaßnahme Zugangsdaten, Freigaben oder Entscheidungen des Kunden, verlängern sich vereinbarte Zeiträume um die Dauer der ausstehenden Mitwirkung.
18. Monitoring
18.1 Leistungen von Heledo Soweit vereinbart, überwacht Heledo technische Parameter der Systeme des Kunden, insbesondere Erreichbarkeit, Zertifikatslaufzeiten und ausgewählte Systemwerte, und wird bei erkannten Störungen im vereinbarten Umfang tätig.
18.2 Technischer Zweck Monitoring dient ausschließlich technischen Zwecken. Eine inhaltliche Kontrolle der Website findet nicht statt.
18.3 Kein Ersatz für Betriebsüberwachung Monitoring ersetzt keine permanente Betriebsüberwachung und keine Rufbereitschaft, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
18.4 Grenzen der Fehlererkennung Monitoring erfasst die jeweils konfigurierten Prüfpunkte. Dass sämtliche Fehler, Störungen oder Sicherheitsvorfälle frühzeitig oder vollständig erkannt werden, kann technisch nicht gewährleistet werden.
18.5 Umfang nach Vereinbarung Art, Umfang, Prüfintervalle und Benachrichtigungswege richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
19. Backups
19.1 Leistungen von Heledo Soweit vereinbart, richtet Heledo Sicherungen der Website und der zugehörigen Daten ein und überwacht deren technische Durchführung.
19.2 Zweck Backups dienen ausschließlich der technischen Wiederherstellung im Störungs- oder Fehlerfall. Sie stellen keine Archivierung im Sinne gesetzlicher Aufbewahrungspflichten dar.
19.3 Keine Gewähr der Vollständigkeit Eine vollständige oder fehlerfreie Wiederherstellung sämtlicher Daten kann nicht gewährleistet werden. Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung sowie den technischen Möglichkeiten des eingesetzten Systems oder Drittanbieters.
19.4 Verantwortung des Kunden Der Kunde bleibt verpflichtet, geschäftskritische Daten eigenständig zu sichern, regelmäßig zu prüfen und deren Vollständigkeit sicherzustellen.
19.5 Wiederherstellung Wiederherstellungsarbeiten sind, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind, gesondert zu beauftragen und vergütungspflichtig.
20. Sicherheitsmaßnahmen
20.1 Leistungen von Heledo Heledo trifft im vereinbarten Umfang technische Maßnahmen zum Schutz der betreuten Systeme, insbesondere:
- Einspielen von Sicherheitsupdates
- Härtung von Systemen und Konfigurationen
- Einrichtung von Zugriffsschutz und Rechtevergabe
- Einsatz technischer Schutzmaßnahmen
- regelmäßige Wartung im vereinbarten Umfang
20.2 Stand der Technik Die Maßnahmen orientieren sich am jeweiligen Stand der Technik und an den Möglichkeiten der eingesetzten Systeme und Drittanbieter.
20.3 Keine Garantie der Sicherheit Kein technisches Sicherheitskonzept kann vollständigen Schutz vor Sicherheitsvorfällen, Angriffen, Schadsoftware oder unbefugten Zugriffen gewährleisten. Eine dahingehende Garantie wird nicht übernommen.
20.4 Mitwirkung des Kunden Die Sicherheit der Systeme hängt auch vom Verhalten des Kunden ab, insbesondere von der Sorgfalt im Umgang mit Zugangsdaten, der Vergabe von Benutzerrechten und der Auswahl eingesetzter Erweiterungen. Der Kunde wird Heledo erkannte Sicherheitsvorfälle unverzüglich mitteilen.
20.5 Sofortmaßnahmen Bei einem akuten Sicherheitsvorfall ist Heledo berechtigt, unaufschiebbare technische Sofortmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist. Heledo informiert den Kunden unverzüglich.
21. Administratorzugriff
21.1 Zweckbindung Administratorzugriffe auf Website, Server, Hosting-Umgebung oder sonstige Systeme des Kunden erfolgen ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten technischen Leistungen.
21.2 Erforderlichkeit Zugriffe erfolgen nur in dem Umfang und für den Zeitraum, der zur Erbringung der jeweiligen Leistung technisch erforderlich ist.
21.3 Keine inhaltliche Kontrolle Eine allgemeine oder regelmäßige inhaltliche Kontrolle der Daten des Kunden findet nicht statt, insbesondere nicht von Bestellungen, Rechnungen, Kundendaten, Benutzerkonten oder E-Mail-Inhalten.
21.4 Personenbezogene Daten Soweit im Rahmen der Leistungserbringung ein Zugriff auf personenbezogene Daten technisch nicht auszuschließen ist, erfolgt dieser ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Vertragserfüllung. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für diese Daten verbleibt beim Kunden; soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zu schließen.
21.5 Zugangsdaten Der Kunde kann Zugangsdaten jederzeit ändern und Heledo den Zugriff entziehen. Für die Sicherheit der von ihm selbst vergebenen Zugangsdaten ist der Kunde verantwortlich.
22. Gewährleistung und Mängel
22.1 Gesetzliche Rechte Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Maßgeblich ist die Rechtsnatur der jeweiligen Leistung: Für die Erstellung eines abgrenzbaren Werkes gilt Werkvertragsrecht, für laufende Betreuungs- und Wartungsleistungen Dienstvertragsrecht.
22.2 Nacherfüllung Bei einem Mangel ist Heledo zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Heledo kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung erfolgt.
22.3 Angemessene Frist Der Kunde räumt Heledo eine angemessene Frist zur Nacherfüllung ein. Die Angemessenheit richtet sich nach Art und Schwere des Mangels sowie nach den Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
22.4 Mängelrüge und Dokumentation Der Kunde zeigt Mängel nach Feststellung in Textform an und beschreibt sie so konkret, wie es ihm möglich und zumutbar ist, insbesondere durch Angabe der aufgetretenen Fehlermeldung, des betroffenen Bereichs sowie der Schritte, die zum Auftreten geführt haben. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
22.5 Mitwirkung bei der Fehleranalyse Der Kunde gewährt Heledo die zur Analyse und Beseitigung erforderliche Gelegenheit, insbesondere Zugang zu den betroffenen Systemen, erforderliche Zugangsdaten und die Möglichkeit, den Fehler nachzuvollziehen. Ist ein gemeldeter Fehler trotz zumutbarer Bemühungen nicht reproduzierbar und beruht dies nicht auf Umständen im Verantwortungsbereich von Heledo, besteht kein Anspruch auf Nacherfüllung; Heledo unterstützt den Kunden in diesem Fall im Rahmen des Zumutbaren bei der weiteren Eingrenzung.
22.6 Kein Mangel Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei
- Störungen, die auf Leistungen, Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern beruhen,
- Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden,
- Änderungen an Systemen, Konfigurationen, Inhalten oder Software, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter vorgenommen hat,
- Beeinträchtigungen durch Schadsoftware oder unbefugte Zugriffe, sofern diese nicht auf einer Pflichtverletzung von Heledo beruhen,
- Abweichungen, die auf ausdrücklichen Vorgaben des Kunden beruhen, auf deren Nachteile Heledo hingewiesen hat,
- unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit.
22.7 Software Dritter Für Software Dritter, insbesondere Content-Management-Systeme, Erweiterungen, Themes, Bibliotheken und Schnittstellen, gelten die Gewährleistungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Heledo schuldet deren fachgerechte Auswahl, Einrichtung und Pflege im vereinbarten Umfang, nicht jedoch deren Fehlerfreiheit. Wird ein Mangel durch Software Dritter verursacht, unterstützt Heledo den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Anbieter.
22.8 Aufwendungsersatz bei unberechtigter Mängelanzeige Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Mangel im Sinne dieser Bestimmungen vorliegt, kann Heledo den entstandenen Aufwand nach den vereinbarten Sätzen berechnen, sofern der Kunde dies erkennen konnte und Heledo ihn zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.
23. Haftung
23.1 Unbeschränkte Haftung Heledo haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
23.2 Einfache Fahrlässigkeit Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
23.3 Wesentliche Vertragspflichten Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
23.4 Im Übrigen Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Heledo bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind.
23.5 Datenverlust Für den Verlust von Daten haftet Heledo nach den vorstehenden Bestimmungen, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Die Pflichten des Kunden nach § 19.4 bleiben unberührt.
23.6 Erfüllungsgehilfen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Heledo.
23.7 Zwingende Haftung Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben in jedem Fall unberührt. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
24. Freistellung
Der Kunde stellt Heledo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese beruhen auf:
- Website-Inhalten
- Produkten
- Marken
- Urheberrechten
- Datenschutzverstößen
- Wettbewerbsverstößen
- E-Mail-Kommunikation
und diese nicht durch Heledo verursacht wurden.
25. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
26. Elektronische Zustimmung
Der Kunde kann diese AGB elektronisch akzeptieren.
Die Zustimmung wird mit Zeitstempel sowie den zur Identifikation erforderlichen Daten dokumentiert.
27. Drittanbieter
27.1 Einsatz von Drittanbietern Heledo ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen externe technische Dienstleister einzusetzen, insbesondere Hostinganbieter, Domainregistrare, DNS-Dienstleister, CDN-Anbieter, Cloud-Plattformen, E-Mail-Dienstleister, Zahlungs- und Sicherheitsdienste sowie vergleichbare Infrastrukturanbieter.
27.2 Eigenständige Leistungserbringung Diese Anbieter erbringen ihre Leistungen eigenständig und nach ihren eigenen Vertrags- und Nutzungsbedingungen. Ihre Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Preisgestaltung liegen außerhalb des Einflussbereichs von Heledo.
27.3 Haftung Für Ausfälle, Leistungsstörungen, Sicherheitsvorfälle, Preisänderungen oder die Einstellung von Diensten dieser Anbieter haftet Heledo nur im gesetzlichen Rahmen. Die Regelungen des § 23 (Haftung) bleiben unberührt.
27.4 Wechsel von Anbietern Heledo ist berechtigt, eingesetzte Drittanbieter zu wechseln, sofern hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
27.5 Datenschutz Soweit beim Einsatz von Drittanbietern personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit gegenüber seinen eigenen Betroffenen verantwortlich. Erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung sind gesondert zu schließen.
28. Änderung dieser AGB
28.1 Versionierung Diese AGB werden versioniert. Jede Fassung wird mit einer eindeutigen Versionsbezeichnung und einem Veröffentlichungsdatum geführt und in unveränderter Form archiviert. Maßgeblich für ein Vertragsverhältnis ist die Fassung, der der Kunde zugestimmt hat.
28.2 Neue Vertragsabschlüsse Eine neue Fassung gilt für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden.
28.3 Bestehende Verträge Für bereits bestehende Verträge gilt eine neue Fassung nur,
- soweit dies gesetzlich zulässig ist,
- wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt, oder
- wenn eine erneute Zustimmung auf dem in § 26 beschriebenen Weg eingeholt wird.
Ein Schweigen oder die bloße Fortsetzung der Leistungsnutzung gilt nicht als Zustimmung.
28.4 Keine Rückwirkung Eine bereits erteilte Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf die Fassung, die dem Kunden zu diesem Zeitpunkt vorlag. Eine rückwirkende Änderung bereits akzeptierter Fassungen findet nicht statt.
28.5 Nachweis Heledo dokumentiert je Vertragsverhältnis, welcher Fassung der Kunde wann zugestimmt hat, und hält die zugehörige Fassung im Wortlaut vor. Der Kunde kann jederzeit die Übermittlung der für ihn maßgeblichen Fassung verlangen.
29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
29.1 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
29.2 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Heledo ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
29.3 Erfüllungsort Erfüllungsort für die Leistungen von Heledo ist Karlsruhe, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
29.4 Zwingende Vorschriften Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
30. Schlussbestimmungen
30.1 Änderungen und Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang.
30.2 Unwirksame Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Bestimmungen findet nicht statt.
30.3 Übertragung Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Heledo in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
30.4 Sprache Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB in einer anderen Sprache bereitgestellt, dient dies ausschließlich dem Verständnis; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.